Ein E-Geld-Institut (EWI) ist eine juristische Person, die sowohl Zahlungsdienste anbietet als auch die Verwendung von E-Geld ermöglicht. E-Geld-Institute können alle für Zahlungsinstitute typischen Dienstleistungen erbringen, können aber zusätzlich:
Der Hauptunterschied zwischen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten besteht darin, dass E-Geld-Institute befugt sind, E-Geld auszugeben und zu verwalten, während Zahlungsinstitute dies nicht dürfen. E-Geld ist ein virtuelles Zahlungsmittel, das Zahlungen im Internet oder in anderen elektronischen Räumen ermöglicht und zu einem festgelegten Wechselkurs in reale Währung umgewandelt werden kann.
Beide Institutionen werden von der litauischen Zentralbank reguliert und müssen die Rechtsakte der Europäischen Union (EU) einhalten, darunter die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) und die Richtlinie über E-Geld-Institute (EMD).
Falls Ihr Geschäftsmodell den Betrieb von E-Geld beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Verfahren zur Erlangung der EMI-Lizenz vertraut zu machen.