Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen

Litauen hat im Vergleich zu anderen EU-Ländern die günstigsten Preise und Bedingungen für die Erteilung einer Lizenz für Zahlungsinstitute.

Unser Team bietet juristisches und geschäftliches Fachwissen, um eine Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen zu erhalten, die beste Lösung für Finanzdienstleister, die Zahlungstransaktionen anbieten.

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Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen

Ein Zahlungsdienstleister (PSP) ist ein Unternehmen, das Zahlungsdienste anbietet und in erster Linie den Geldtransfer zwischen Privatpersonen oder Unternehmen erleichtert. Ob es um die Überweisung von Geld zwischen Bankkonten, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen oder die Abwicklung von Online-Transaktionen geht, PSPs ermöglichen die Durchführung von Finanzgeschäften. Um eine solche Tätigkeit ausüben zu können, muss ein Unternehmen eine Lizenz für Zahlungsinstitute (PI) erhalten, die als Nachweis dafür dient, dass das Unternehmen die von der Regulierungsbehörde - der Zentralbank von Litauen - festgelegten Anforderungen erfüllt.

Litauen ist ein führender Standort für Fintech-Unternehmen in der Europäischen Union mit einer wachsenden Zahl von Zahlungsdienstleistern (PSP) und E-Geld-Instituten (EMI), die im Land tätig sind. Das unternehmensfreundliche Umfeld, das verschiedene Unterstützungsprogramme für ausländische Investoren umfasst, hat dazu beigetragen, dass Litauen als Standort für diese Art von Unternehmen attraktiv ist.

Vergleich zwischen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten

Mit einer Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen sind Unternehmen befugt, eine breite Palette von Finanzdienstleistungen anzubieten, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen wichtig sind. Bevor Sie sich für eine Lizenz für Zahlungsinstitute entscheiden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob eine Lizenz für Zahlungsinstitute (PI) ausreicht oder ob eine Lizenz für E-Geld-Institute (EMI) erforderlich ist. Um die Unterschiede zwischen den beiden zu verdeutlichen, hier ein kurzer Vergleich:

Horizontales Scrollen
PI EMI
Zahlungssystem der Bank von Litauen (für Abrechnungen in Euro im SEPA-Raum) Ja Ja
Geldüberweisung Ja Ja
Währungsumtausch Ja Ja
Einzahlung/Abhebung von Bargeld Ja Ja
Zahlungsauslösung Ja Ja
IBAN-Kontoeröffnung Ja Ja
Ausgabe von Debitkarten Ja Ja
Emission von elektronischem Geld Nein Ja
Gelder des Kunden halten Nein Ja
Ein Zahlungsinstitut (PI) ist eine juristische Person, die Zahlungsdienste anbietet, aber die Verwendung von elektronischem Geld nicht zulässt. PI können die folgenden Hauptdienstleistungen anbieten:

Einzahlung und Abhebung von Bargeld von einem Zahlungskonto und damit verbundene Vorgänge;

Verwaltung des Zahlungskontos;

Zahlungsverkehr und Überweisungen;

Ausgabe und Verwaltung von Debitkarten;

Daueraufträge;

elektronische Zahlungen (z. B. über Mobiltelefone oder andere intelligente Geräte)

Zahlungsauslösedienste;

Kontoinformationsdienste.

Ein E-Geld-Institut (EWI) ist eine juristische Person, die sowohl Zahlungsdienste anbietet als auch die Verwendung von E-Geld ermöglicht. E-Geld-Institute können alle für Zahlungsinstitute typischen Dienstleistungen erbringen, können aber zusätzlich:

Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld;

bieten elektronische Geldbörsendienste an, die die Speicherung und Verwaltung von elektronischem Geld ermöglichen;

Währungsumtausch durchführen;

Zahlungen mit elektronischem Geld zu ermöglichen.

Der Hauptunterschied zwischen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten besteht darin, dass E-Geld-Institute befugt sind, E-Geld auszugeben und zu verwalten, während Zahlungsinstitute dies nicht dürfen. E-Geld ist ein virtuelles Zahlungsmittel, das Zahlungen im Internet oder in anderen elektronischen Räumen ermöglicht und zu einem festgelegten Wechselkurs in reale Währung umgewandelt werden kann.

Beide Institutionen werden von der litauischen Zentralbank reguliert und müssen die Rechtsakte der Europäischen Union (EU) einhalten, darunter die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) und die Richtlinie über E-Geld-Institute (EMD).

Falls Ihr Geschäftsmodell den Betrieb von E-Geld beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Verfahren zur Erlangung der EMI-Lizenz vertraut zu machen.

Anforderungen für die Erlangung der Lizenz für Zahlungsinstitute

Wenn Sie erwägen, in Litauen als PSP tätig zu werden, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen, um die Lizenz zu erhalten.
SCHLÜSSELPOSITIONEN

Unser Spezialistenteam kann Schlüsselpositionen wie einen Geldwäsche-Meldebeauftragten, einen Cybersicherheitsspezialisten und einen Compliance-Beauftragten abdecken und Ihnen so helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

DOKUMENTE

Was die Unterlagen betrifft, so werden wir zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags die folgenden Informationen vorbereiten:

  • Antrag auf PI;
  • Zahlungsnachweis für das Anfangskapital;
  • Kopie des Mietvertrags für das Büro in Litauen;
  • Geschäftsplan;
  • Internationale Richtlinien wie z.B.: AML/CFT-Politik, Risikomanagementpolitik, Informationssicherheitspolitik, usw. (wir bereiten alle notwendigen Richtlinien und Dokumente für Sie vor).
ANFANGSKAPITALBEDARF

Das erforderliche Anfangskapital kann je nach Umfang der vom Lizenznehmer erbrachten Dienstleistungen unterschiedlich sein:

  1. Beschränkt sich der Tätigkeitsbereich auf die Erbringung von Geldüberweisungen, muss das Stammkapital mindestens 20 000 EUR betragen;
  2. beabsichtigt das Unternehmen, nur Zahlungsauslösedienste zu erbringen, muss das Grundkapital mindestens 50 000 EUR betragen;
  3. um andere Dienstleistungen zu erbringen, muss das Stammkapital mindestens 125 000 EUR betragen.
TREFFEN MIT DER LITAUISCHEN BANK

Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Treffens mit der Bank von Litauen und bieten Ihnen während des gesamten Prozesses umfassende rechtliche Unterstützung. Unser Team wird das Treffen mit Ihnen koordinieren und daran teilnehmen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Verfahren in Ordnung sind. Wir geben Ihnen auch Hinweise zu den rechtlichen Anforderungen und helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf das Treffen. Mit unserer Unterstützung können Sie das Verfahren mit Zuversicht durchlaufen und Ihre Erfolgschancen erhöhen.

Im Rahmen unserer Rechtsberatungs- und Projektanalysedienste bieten wir umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses, von der ersten Beratung bis zur Erteilung der Lizenz. Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Maßnahmen und der Projektumsetzung, damit Sie eine Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erhalten. Unser Expertenteam wird Sie durch den Prozess führen und ein erfolgreiches Ergebnis sicherstellen.

Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung der Lizenz für Zahlungsinstitute

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, und unsere Spezialisten werden sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein detailliertes Preisangebot für die Erlangung einer Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen zu unterbreiten.

Fordern Sie ein Angebot für eine Lizenz für Zahlungsinstitute (PI) in Litauen an Ein Angebot anfordern

Das Verfahren zur Erlangung der Lizenz eines Zahlungsinstituts

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine PI-Lizenz in Litauen zu erwerben, ist es wichtig, die wesentlichen Schritte des Lizenzierungsverfahrens zu verstehen. Hier ist ein kurzer Überblick über den Prozess:
Bewerbung einreichen

Zunächst müssen wir ein Antragsformular vorbereiten und es für die Erteilung einer PI-Lizenz bei der Regulierungsbehörde – der Bank von Litauen – einreichen. Innerhalb von 5 Arbeitstagen wird die Aufsichtsbehörde beurteilen, ob der Antrag zur Prüfung angenommen wird.

Bewertung des Antrags

Wenn alles in Ordnung ist, wird die Aufsichtsbehörde Ihren Antrag und die beigefügten Unterlagen prüfen. Wenn Ihr Antrag keine Mängel aufweist, wird die Lizenz innerhalb des schnellstmöglichen Zeitrahmens von 3 Monaten erteilt. Falls zusätzliche Informationen oder Unterlagen angefordert werden, verlängert sich die Prüfungsfrist.

Erteilung oder Verweigerung der Lizenz

Nach Prüfung Ihres Antrags und aller Belege wird der Vorstand der Bank von Litauen die Informationen prüfen und eine Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung Ihrer Lizenz treffen.

Schritte zur Erlangung der Lizenz für Zahlungsinstitute

Wir bieten umfassende Unterstützung für diejenigen, die eine PI-Lizenz erwerben möchten, und machen das Verfahren einfacher und zugänglicher. Unser Team unterstützt und berät Sie während des gesamten Prozesses und stellt sicher, dass alle erforderlichen Anforderungen erfüllt werden und das gewünschte Ergebnis erzielt wird.
SCHRITT 1: STRATEGIEENTWICKLUNG UND GENEHMIGUNGSVORBEREITUNG

Für den Preis von 3 000 EUR bieten wir:

  • 16 Stunden Rechtsbeistand durch einen litauischen Anwalt;
  • 24 Stunden Geschäftsberatung.

Für den Preis von 5 000 EUR bieten wir:

  • 32 Stunden Rechtsbeistand durch einen litauischen Anwalt;
  • 48 Stunden Geschäftsberatung.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Unternehmensberatung mit unserem erfahrenen Team und litauischen Anwälten, um Sie bei der Vorbereitung auf ein erfolgreiches Erstgespräch mit der Bank von Litauen zu unterstützen.

Unsere Beratungsthemen umfassen:

  • Umfassende Analyse Ihres Geschäftsmodells;
  • Risikobewertung von Partnerländern, Kunden und Geldflüssen;
  • Bewertung der Übereinstimmung mit den litauischen Vorschriften;
  • Überprüfung aller erforderlichen Dokumente, einschließlich Richtlinien und Lizenzanforderungen;
  • Angepasster Schritt-für-Schritt-Plan und Strategie zur Erlangung der Lizenz;
  • Gewinnen Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Projekt zu starten und Ihr Geschäftsmodell selbstbewusst bei der Bank von Litauen vorzustellen.
SCHRITT 2: VORLIZENZIERUNG - 15 000 EUR

Bei diesem Schritt helfen wir Ihnen, ein Unternehmen in Litauen zu gründen und alle Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren zu treffen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Organisation eines Treffens mit der Bank von Litauen;
  • Eintragung eines Unternehmens;
  • Eröffnung eines Firmenkontos;
  • Eintragung des Anfangskapitals;
  • Erstellung eines Geschäftsplans;
  • Entscheidung für IT-Lösungen, Spezialisten, Anmietung eines Büros;
  • Einstellung von Spezialisten.
SCHRITT 3: LIZENZIERUNG - 20 000 EUR

Wir kümmern uns in diesem Schritt um alle erforderlichen Unterlagen und reichen den Antrag in Ihrem Namen mit allen erforderlichen Informationen zur Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ein. Sollte die Aufsichtsbehörde Fragen haben, stehen wir Ihnen bis zur erfolgreichen Erteilung der Lizenz rechtlich zur Seite.

Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung der Lizenz für Zahlungsinstitute

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, und unsere Spezialisten werden sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein detailliertes Preisangebot für die Erlangung einer Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen zu unterbreiten.

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