Сorporate und FinTech-Lösungen
Bei AdamSmith.lt helfen wir Unternehmen, sich in der komplexen Welt der Fintech-Lizenzierung, Unternehmensregistrierung und Betriebseinrichtung in ganz Europa und darüber hinaus zurechtzufinden. Ganz gleich, ob Sie ein Zahlungsinstitut in Litauen gründen, einen Investmentfonds in Estland einrichten oder Ihr Unternehmen in Hongkong registrieren, unser Expertenteam sorgt dafür, dass jedes rechtliche, regulatorische und operative Detail beachtet wird.
Wir kombinieren lokales Fachwissen mit globaler Reichweite, damit Sie Ihr Finanzgeschäft mit Zuversicht ausbauen können. Mit AdamSmith.lt bekommen Sie mehr als nur Papierkram – Sie bekommen einen Partner, der Ihre Ziele versteht, regulatorische Herausforderungen vorhersieht und Ihnen die Möglichkeit gibt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Wachstum, Innovation und Marktführerschaft.
Los geht's Los geht'sWir verfügen über jahrelange praktische Erfahrung im Umgang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in mehreren Ländern und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Geschäftsmodell.
Vom Lizenzerwerb bis zur Unternehmensgründung und Unternehmensberatung decken wir alles ab, damit Sie reibungslos starten und arbeiten können.
Wir bearbeiten nicht nur Anträge, sondern helfen Ihnen beim Aufbau belastbarer, zukunftssicherer Fintech-Unternehmen, die im globalen Wettbewerb bestehen können.
Lizenzen und Fonds
Der Erhalt der richtigen Finanzlizenz ist der Schlüssel zum Aufbau von Vertrauen, zur Einhaltung von Vorschriften und zur Expansion. Wir führen Sie durch die komplexen Lizenzierungsverfahren, egal ob Sie eine Lizenz für Zahlungsinstitute oder eine EMI-Lizenz in Litauen benötigen, die beide für die Abwicklung von E-Geld und Zahlungsdienstleistungen in ganz Europa unerlässlich sind.
In Estland unterstützen wir Sie bei der Erlangung der Lizenz für Finanzinstitute oder bei der Einrichtung alternativer Investmentfonds, die Ihnen Zugang zu den EU- und EWR-Märkten mit solider regulatorischer Unterstützung verschaffen. Kunden, die sich für innovative Finanzierungsmodelle interessieren, helfen wir bei der Erteilung von Crowdfunding-Lizenzen in Litauen – so können Sie sich mit rechtlicher Klarheit einen schnell wachsenden Sektor erschließen.
Wir unterstützen auch andere Sektoren als den Finanzsektor, wie z. B. Transportlizenzen in Polen, so dass Ihre Aktivitäten unabhängig von der Branche vollständig mit den lokalen Anforderungen konform sind.
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Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen
Erhalten Sie Ihre PSP-Lizenz in Litauen mit fachkundiger rechtlicher Unterstützung und beginnen Sie, grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in ganz Europa anzubieten.
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Lizenz für E-Geld-Institute (EMI) in Litauen
Entfalten Sie Ihr Fintech-Potenzial mit einer litauischen E-Geld-Institutionslizenz (EMI) – der schnellste Weg, E-Geld auszugeben und Zahlungsdienste europaweit auszubauen.
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Lizenz für Finanzinstitute in Estland
Erhalten Sie einen Wettbewerbsvorteil mit einer estnischen Finanzinstitutionslizenz, die nahtlosen Zugang zum EU-Markt bietet und Ihre Fintech-Glaubwürdigkeit stärkt.
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Alternativer Investmentfonds (AIF) Estlands
Wir freuen uns, Ihren kleinen alternativen Investmentfonds in Estland eröffnen zu können, der Ihnen ein gutes Einkommen bietet und Sie davon abhält, in Zukunft alle Arten von Investitionsentscheidungen zu treffen.
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Crowdfunding-Lizenz in Litauen
Erschließen Sie die grenzenlosen Möglichkeiten der europäischen Crowdfunding-Landschaft mit unseren maßgeschneiderten Lizenzierungsdienstleistungen.
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Transportlizenz in Polen
Die strategische Lage Polens, seine fortschrittliche Logistikinfrastruktur und sein dynamisches Wirtschaftswachstum machen das Land zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt und zu einem Hauptakteur im europäischen Handel und in der Produktion.
Get Licensed and Start Operating
Let us handle the fintech licensing so you can focus on growing your business.
Start Now Start NowRegistrierung des Unternehmens
Die Gründung eines Unternehmens im Ausland kann entmutigend wirken, aber mit AdamSmith.lt ist es eine Chance. Wir führen Unternehmensregistrierungen in Estland, Litauen, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich, Polen, Nevis und Hongkong durch – jedes Land bietet einzigartige Vorteile in Bezug auf Steuern, Datenschutz und Marktzugang.
Unser Team kümmert sich um den gesamten Gründungsprozess, einschließlich der lokalen Dokumentation, der behördlichen Anmeldungen und der Einrichtung von Bankkonten, damit Sie vom ersten Tag an alle lokalen Gesetze einhalten. Wir passen den Prozess an Ihre Bedürfnisse an, egal ob Sie ein Fintech-Startup sind, das ein innovationsfreundliches Zentrum sucht, oder ein etabliertes Unternehmen, das seine internationale Präsenz diversifizieren möchte.
Mit AdamSmith.lt an Ihrer Seite ist Ihre Unternehmensregistrierung nicht nur eine Formalität – sie ist ein strategischer Schritt, der Ihre Marktposition stärkt und Ihnen die Tür zu skalierbarem Erfolg öffnet.
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Firmengründung in Estland
Wir bieten eine vollständige Palette von Dienstleistungen für die Registrierung von Firmen in Estland an, einschließlich der Bereitstellung einer juristischen Adresse und der Vorbereitung aller notwendigen Gründungsdokumente.
Zeitrahmen: 1 day
Preise: from 700 EUR - weiter lesen
Litauen
Wir bieten eine umfassende Palette von Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung in Litauen, darunter die Bereitstellung einer Rechtsadresse und die Erstellung aller erforderlichen Gründungsunterlagen.
Zeitrahmen: bis zu 5 Tage
Preise: ab 1000 EUR - weiter lesen
Unternehmensregistrierung in der Tschechischen Republik
Wir bieten ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen für die Unternehmensregistrierung in der Tschechischen Republik, einschließlich der Bereitstellung einer juristischen Adresse und der Erstellung aller erforderlichen Gründungsunterlagen.
Zeitrahmen: 5–7 business days
Preise: from 1 100 EUR - weiter lesen
Unternehmensregistrierung in Großbritannien
Beginnen Sie Ihre Geschäftsreise im Vereinigten Königreich mit unserer Hilfe. Wir werden Sie während des gesamten Registrierungsprozesses begleiten, damit dieser reibungslos verläuft.
Zeitrahmen: 1-5 days
Preise: from 100 EUR - weiter lesen
Unternehmensregistrierung in Polen
Wir bieten Ihnen ein komplettes Spektrum an Dienstleistungen für die Eröffnung eines Unternehmens in Polen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informations- und Rechtsunterstützung in allen Phasen des Verfahrens.
Zeitrahmen: 1 - 2 Wochen
Preise: ab 1 400 EUR - weiter lesen
Unternehmensregistrierung in Nevis
Beginnen Sie Ihre internationale Geschäftsreise in Nevis mit unserer Unterstützung. Wir kümmern uns um jeden Schritt des Gründungsprozesses, um Effizienz und vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Zeitrahmen: 1–3 business days
Preise: from €1950 - weiter lesen
Unternehmensregistrierung in Hongkong
Hongkong bietet ein wirtschaftsfreundliches Umfeld mit niedrigen Steuern, globalen Verbindungen und einer hohen rechtlichen und finanziellen Stabilität, was die Stadt zu einem erstklassigen Zentrum für internationale Unternehmen macht.
Zeitrahmen: 5-7 working days
Preise: from 1 500 EUR
Gründen Sie Ihr Unternehmen mit Zuversicht
Expandieren Sie international mit der fachkundigen Anleitung und Unterstützung des globalen Registrierungsteams von AdamSmith.lt.
Registrieren Sie Ihr Unternehmen noch heute Unternehmen registrierenHilfe für Unternehmen
Neben der Zulassung und Registrierung braucht Ihr Unternehmen eine solide Grundlage, um zu gedeihen. Wir bieten maßgeschneiderte Geschäftspläne, die den Erwartungen der Investoren und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, damit Sie die Finanzierung sichern und einen klaren Wachstumspfad einschlagen können.
Unsere Experten helfen Ihnen bei der Eröffnung von Geschäftsgirokonten, bei der Prüfung durch die örtlichen Banken und bei der Einrichtung von Betriebsabläufen, die Ihren finanziellen Zielen entsprechen. Unternehmensberatungsdienste vervollständigen unser Angebot und ermöglichen Ihnen den Zugang zu Branchenkenntnissen, Ratschlägen zur Einhaltung von Vorschriften und operativen Strategien, die Ihren Erfolg fördern.
Wir bei AdamSmith.lt wissen, dass es bei echtem Erfolg um mehr geht als um Papierkram – es geht darum, belastbare, skalierbare Unternehmen aufzubauen, die im globalen Wettbewerb bestehen können.
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Geschäftsplan
Umfassende Geschäftsplanerstellung für alle Rechtsräume zur Unterstützung der Finanzierung, Lizenzierung und strategischen Geschäftsentwicklung.
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Geschäftsgirokonto
Schnelle und zuverlässige Dienste zur Eröffnung von Geschäftsgirokonten in mehreren Rechtsgebieten, die reibungslose internationale Transaktionen und Finanzgeschäfte gewährleisten.
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Unternehmensberatung
Unsere Spezialisten sind bereit, Ihnen die Dienstleistungen der Unternehmensberatung zu erbringen. Wir führen eine vollständige Analyse der Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens durch, finden Schwachstellen und finden die schnellsten und optimalen Lösungen, um sie zu beheben.
Erfahren Sie mehr!
Wenn Sie sich für eine der oben genannten Dienstleistungen interessieren, freuen sich unsere Experten auf eine ausführliche Beratung zu jedem Thema, das Sie interessiert.
Beratung einholenDie Geschichte hinter AdamSmith.lt
Wir bei AdamSmith.lt setzen uns mit Leidenschaft dafür ein, dass Unternehmen in der komplexen und sich ständig verändernden Welt der Fintechs und des internationalen Finanzwesens gedeihen können. AdamSmith.lt wurde von einer Gruppe von Rechtsexperten, Finanzberatern und Regulierungsspezialisten gegründet und hat sich zu einem zuverlässigen Partner für Start-ups, KMUs und Unternehmen entwickelt, die eine globale Expansion anstreben.
Unser Ziel ist es, die komplizierten Prozesse der Lizenzierung, Unternehmensgründung und Einhaltung von Vorschriften zu vereinfachen und Hindernisse in Chancen zu verwandeln. Wir glauben, dass jedes Unternehmen mit dem richtigen Fachwissen auf der internationalen Bühne konkurrieren kann. Deshalb kombinieren wir fundierte lokale Kenntnisse mit einer globalen Perspektive, um sicherzustellen, dass jeder Kunde – unabhängig von seiner Größe – maßgeschneiderte, zukunftsfähige Lösungen erhält.
Wir sind mehr als nur Berater; wir sind Partner, die in Ihren Erfolg investieren. Mit AdamSmith.lt gewinnen Sie ein Team, das Ihre Vision nicht nur versteht, sondern Ihnen auch aktiv dabei hilft, sie zu erreichen.
Wir sind seit 2011 auf dem Markt für Unternehmensdienstleistungen
Individuelles Herangehen und hohe Qualität der Interaktion mit dem Kunden
wurden für Kryptounternehmen und Fintech-Projekte erfolgreich erhalten
Erhalten Sie die richtige Unterstützung für Ihr Wachstum
Lassen Sie sich von unseren Experten durch alle Phasen begleiten, von der Planung bis zur Ausführung.
Sprechen Sie mit unseren Unternehmensberatern Sprechen Sie mit unseren UnternehmensberaternHäufig gestellte Fragen
Im Durchschnitt dauert die Lizenzvergabe 3-9 Monate, je nach Gerichtsbarkeit, Lizenztyp und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Ja, wir arbeiten eng mit lokalen und internationalen Banken zusammen, um unseren Kunden bei der Eröffnung gesetzeskonformer Geschäftsgirokonten zu helfen.
In der Regel werden Ausweisdokumente für Aktionäre/Geschäftsführer, ein Adressnachweis und Angaben zur Unternehmensstruktur verlangt.
Aber sicher! Wir bieten Überwachung und Beratung nach der Lizenzvergabe, damit Ihr Betrieb mit den örtlichen Vorschriften in Einklang steht.
Ja, wir haben uns auf die Abwicklung von Lizenzierungs- und Gründungsprojekten mit mehreren Gerichtsbarkeiten für global tätige Kunden spezialisiert.
In den meisten Fällen nicht. Wir können das Verfahren aus der Ferne abwickeln, obwohl einige Gerichtsbarkeiten notariell beglaubigte oder apostillierte Dokumente verlangen können.
Eine Lizenz für Zahlungsinstitute erlaubt Ihnen die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen, während eine EWI-Lizenz zusätzlich die Ausgabe von elektronischem Geld erlaubt.
Beide Länder bieten wettbewerbsfähige Steuersysteme, einschließlich niedriger Unternehmenssteuersätze und Zugang zum EU-Markt.
Ja, wir bieten einen umfassenden Service für die Gründung von AIFs, einschließlich Fondsstrukturierung, Registrierung und Einrichtung der Compliance.
Wir unterstützen auch die Bereiche Transport, Logistik, Crowdfunding und Investment Management.
Ja, wir erstellen Geschäftspläne in Investorenqualität, die auf Ihre Branche und Ihre Wachstumsstrategie zugeschnitten sind.
Wir bieten Beratung und praktische Hilfsmittel für die Umsetzung von AML/KYC-Richtlinien, die mit den gesetzlichen Standards übereinstimmen.
Die Kosten variieren stark je nach Zuständigkeitsbereich und Leistungsumfang. Wir erstellen transparente Angebote nach einer detaillierten Bedarfsanalyse.
Ja, wir bereiten Unternehmen auf Audits vor und helfen bei der Durchführung von behördlichen Inspektionen oder Untersuchungen.
Die Gründung kann in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Wochen abgeschlossen werden, je nachdem, wie gut die Unterlagen vorbereitet sind.
Ja, wir unterstützen Sie bei der MwSt-Registrierung, bei der Einreichung von Unterlagen und bei der Einhaltung von Steuervorschriften.
In einigen Fällen ja – wir helfen bei der Umstrukturierung oder der Gründung von Niederlassungen/Tochtergesellschaften.
Wir helfen bei der Präsentation für Investoren, der rechtlichen Strukturierung und der Vorbereitung der Due Diligence.
Unsere Kombination aus lokalem regulatorischem Fachwissen, umfassendem Service und großem Engagement für den Erfolg unserer Kunden macht uns zu einem vertrauenswürdigen Partner, nicht nur zu einem Dienstleistungsanbieter.
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum haben aufgrund der schnellen Preissprünge und des beispiellosen Aufstiegs digitaler Vermögenswerte die Aufmerksamkeit von Millionen auf sich gezogen. Der Boom…
Die litauische Kryptoindustrie wächst schnell. Das Interesse an Kryptowährungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, insbesondere seit die Preise für digitale Assets in die…
Poland is moving toward full crypto transparency under DAC8. Exchanges will automatically report user activity to tax authorities, making compliance and tax residency details more important than ever.
Ende der Anonymität bei Kryptowährungen in Polen: DAC8
Die polnische Regierung hat das Ende der Anonymität von Kryptowährungen in Polen faktisch bestätigt. Ein im Dezember verabschiedeter Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 wird den Steuerbehörden den Zugriff auf Kryptotransaktionsdaten in einer Weise ermöglichen, die mit der Meldung von Bankkonten vergleichbar ist.

This article is brought to you by the team at AdamSmith. AdamSmith is a team that helps crypto companies establish and maintain legal structures in 20+ countries.
Please note: none of this information should be considered as legal, tax, or investment advice. While we’ve done our best to make sure this information is accurate at the time of publishing, laws and practices may change. For help with the legal structuring of your project, speak to us.
Am 17. Dezember 2025 verabschiedete der Ministerrat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern. Trotz seines technischen Titels stellt dieser Entwurf eine der bislang bedeutendsten regulatorischen Entwicklungen für den polnischen Kryptomarkt dar.
Die polnische Regierung hat den DAC8-Umsetzungsentwurf am 4. Januar 2026 offiziell dem Sejm (dem Unterhaus des Parlaments) vorgelegt. Der Sejm hat den Gesetzentwurf anschließend zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Parlamentsausschuss verwiesen.
Nach Abschluss des Ausschussverfahrens wird der Gesetzentwurf einer Plenarabstimmung unterzogen. Die Verabschiedung wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erfolgen.
Die neuen Vorschriften betreffen Inhaber von Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, NFTs und anderen Krypto-Assets, die Börsen oder andere Vermittler nutzen.
Es sei jedoch betont, dass das EU-Recht in Polen umstritten ist – der Präsident hat sowohl das Gesetz über den Markt für Krypto-Assets als auch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der DSA mit einem Veto belegt, wie später in diesem Artikel näher erläutert wird.
Was ist DAC8?
Der Entwurf setzt die Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) des Rates in polnisches Recht um. Dies ist die achte Änderung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Ihr Hauptziel ist es, das System des automatischen Austauschs von Steuerinformationen auf Krypto-Vermögenswerte auszuweiten.
Seit vielen Jahren unterliegen traditionelle Bankkonten der vollständigen Transparenz gemäß dem Common Reporting Standard (CRS), während Krypto-Vermögenswerte weitgehend außerhalb der formellen Meldepflichten blieben. Wie in der Begründung zum Entwurf dargelegt, waren die meisten Krypto-Vermögenswerte nach den bestehenden EU-Vorschriften nicht meldepflichtig, und viele Krypto-Dienstleister fielen nicht unter die Definition von Finanzinstituten.
Infolgedessen konnten Krypto-Vermögenswerte ohne die Beteiligung traditioneller Finanzintermediäre und ohne zentralisierte Aufsicht aus steuerlicher Sicht übertragen und gespeichert werden. Diese regulatorische Asymmetrie wird nun angegangen.
DAC8 setzt das OECD-Rahmenwerk für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten (CARF) um und gleicht die Meldepflichten für Krypto-Vermögenswerte an die bereits in der traditionellen Finanzwelt geltenden Standards an.
Wer muss melden?
Der Entwurf führt das Konzept eines „meldepflichtigen Krypto-Asset-Dienstleisters” ein, das Folgendes umfasst:
- Krypto-Asset-Dienstleister, die gemäß MiCA zugelassen sind, einschließlich großer, in der EU lizenzierter Börsen.
- Krypto-Asset-Betreiber, eine neu definierte Kategorie, die Unternehmen umfasst, die nicht direkt unter MiCA reguliert sind, aber vergleichbare Dienstleistungen anbieten, wie z. B. Plattformen, die nach Reverse-Solicitation-Modellen arbeiten, oder bestimmte NFT-Plattformen.
- Anbieter von Staking- und Krypto-Kreditdienstleistungen, deren Meldepflichten ausdrücklich auf diese Aktivitäten ausgedehnt wurden.
- Betreiber von Krypto-Geldautomaten und ausgewählten DeFi-Plattformen, bei denen sie eine wirksame Kontrolle über Transaktionen ausüben.
Welche Behörde erhält die Daten?
Der Entwurf legt Nexus-Regeln fest, die die für die Meldung zuständige Gerichtsbarkeit bestimmen. Für polnische Steuerpflichtige bedeutet dies, dass Transaktionsdaten über automatische Austauschmechanismen an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa) gemeldet werden, selbst wenn der Dienstleister in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist.
Umfang der gemeldeten Informationen
Identifizierungsdaten der Nutzer
Die Meldung umfasst die folgenden Identifizierungsdaten der Nutzer:
- Vollständiger Name
- Wohnadresse
- Land oder Länder des steuerlichen Wohnsitzes
- Steueridentifikationsnummern (in Polen: PESEL oder NIP)
- Geburtsdatum und -ort
Transaktionsdaten (pro Krypto-Asset)
Die Transaktionsdaten werden für jedes Krypto-Asset separat gemeldet und umfassen:
- Gesamtbruttowert der mit Fiat-Währungen getätigten Käufe
- Gesamtbruttowert der Verkäufe in Fiat-Währungen
- Marktwert von Krypto-zu-Krypto-Umtauschgeschäften
- Wert der in Kryptowährung abgewickelten Zahlungen im Einzelhandel
- Gesamtwert und Anzahl der eingehenden und ausgehenden Überweisungen
- Anzahl der Einheiten und Anzahl der Transaktionen in jeder Kategorie
Überweisungen von Krypto-Assets von Börsen an externe Adressen, einschließlich privater Cold Wallets, sind ausdrücklich abgedeckt. Solche Überweisungen werden als Bewegungen an Adressen gemeldet, für die keine Informationen vorliegen, die sie mit einer identifizierten natürlichen Person oder einem Unternehmen in Verbindung bringen.
Dadurch erhalten die Steuerbehörden Einblick in das Volumen der Krypto-Vermögenswerte, die aus dem regulierten Ökosystem abgezogen werden. Jede zukünftige Monetarisierung solcher Vermögenswerte kann den Nachweis der Anschaffungskosten und des Zeitpunkts der Einkommensrealisierung erfordern.
Rechner: Wie viel kostet eine CASP-Lizenz (MiCA) für ein neues Unternehmen?
Obligatorische Steuerwohnsitzdeklaration
Gemäß den DAC8-Durchführungsbestimmungen ist der Zugang zu Krypto-Asset-Dienstleistungen an die Vorlage einer Steuerwohnsitzdeklaration gebunden. Diese Anforderung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Nutzer.
Die Erklärung muss Folgendes enthalten:
- Land oder Länder des Steuerwohnsitzes
- Steueridentifikationsnummer für jedes dieser Länder
- Personenbezogene Daten, die unter strafrechtlicher Haftung für falsche Angaben übermittelt werden
Die Nichtvorlage der Erklärung führt zu Einschränkungen des Kontos. Nach 60 Tagen ab der ersten Aufforderung muss der meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister den Nutzer daran hindern, meldepflichtige Transaktionen durchzuführen, darunter Käufe, Verkäufe und Abhebungen.
Fristen für bestehende Nutzer
Dienstleister haben bis zum 31. Oktober 2026 Zeit, um die erforderlichen Erklärungen einzuholen, wobei zwei formelle Aufforderungen ausgestellt werden müssen.
Konten, für die bis Ende 2026 keine Erklärungen vorliegen, werden ab dem 1. Januar 2027 gesperrt.
Einzelhandelszahlungen in Kryptowährungen
Der Entwurf führt das Konzept einer „meldepflichtigen Einzelhandelszahlungstransaktion” ein, die als Übertragung von Krypto-Vermögenswerten im Austausch für Waren oder Dienstleistungen mit einem Wert von mehr als 50.000 USD definiert ist.
Transaktionen wie der Kauf von Fahrzeugen, Immobilien oder anderen hochwertigen Vermögenswerten unter Verwendung von Kryptowährungen über regulierte Vermittler sind meldepflichtig, wobei sowohl der Käufer als auch der Verkäufer identifiziert werden müssen.
Ausnahmen von der Meldepflicht
Die folgenden Kategorien sind von den Meldepflichten gemäß DAC8 ausgenommen:
- Digitale Währungen der Zentralbanken (CBDCs)
- Elektronisches Geld im Sinne der geltenden Vorschriften
- Closed-Loop-Krypto-Vermögenswerte, einschließlich bestimmter Utility-Token, Treuepunkte und In-Game-Vermögenswerte, die außerhalb eines begrenzten Ökosystems nicht verwendet werden können
Die Beweislast liegt beim Dienstleister. In Zweifelsfällen wird ein Krypto-Asset als meldepflichtig behandelt.
MiCA in den EU-Ländern (Mini-Hub)
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Der Entwurf sieht sowohl verwaltungsrechtliche als auch steuerstrafrechtliche Sanktionen für die Nichteinhaltung durch Dienstleister vor. Dazu gehören:
- Geldstrafen für unterlassene Meldungen
- Strafen für die Nichtanwendung von Sorgfaltspflichten
- Sanktionen für die Nichtregistrierung gemäß den Anforderungen
- Steuerstrafrechtliche Haftung für Personen, die im Namen nicht konformer Unternehmen handeln
Die Umsetzung der DAC8 markiert eine grundlegende Veränderung in der Behandlung von Krypto-Vermögenswerten in Polen. Kryptotransaktionen, die über regulierte Vermittler durchgeführt werden, unterliegen nun Transparenzstandards, die mit denen für Bankkonten vergleichbar sind. Für polnische Steuerpflichtige bedeutet dies praktisch das Ende der Anonymität im Kryptobereich und erhöht die Bedeutung einer korrekten Steuererklärung und Buchführung erheblich.
Der Streit um EU-Recht in Polen – wie geht es weiter?
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der polnische Präsident Karol Nawrocki am 9. Januar 2026 sein Veto gegen den Gesetzentwurf zur Einführung des Digital Services Act in das polnische Rechtssystem eingelegt hat. Ziel des Gesetzentwurfs war es, den Schutz der Internetnutzer vor illegalen Inhalten zu verbessern und klare Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen von Plattformen einzuführen.
Der Präsident erklärte, dass es sich seiner Meinung nach um ein schlechtes Gesetz handele, das das EU-Recht nicht direkt umsetzt und darüber hinaus unnötigerweise erweitert. Er sagte:
„Das Gesetz zur Umsetzung des sogenannten DSA – des Digital Services Act, der EU-Verordnung über digitale Dienste – sollte grundsätzlich die Bürger, insbesondere Kinder, schützen. Es ist wahr, dass die virtuelle Realität heute viele Gefahren mit sich bringt. Dies ist eine äußerst wichtige Angelegenheit, die eine umsichtige, wirksame und kluge Regulierung erfordert.“
Und genau aus diesem Grund hätte es nicht durch schlechte Gesetzesänderungen zerstört werden dürfen. Wieder einmal wurden unvertretbare und einfach nur schädliche Bestimmungen an gute Lösungen angehängt.“
(…)
Ich möchte dies klar zum Ausdruck bringen: Eine Situation, in der ein der Regierung unterstellter Beamter entscheidet, was im Internet erlaubt ist, ähnelt dem Konstrukt des Ministeriums für Wahrheit aus Orwells Roman „1984“. Der Autor schrieb über einen Machtmechanismus, der zunächst die Kontrolle über die Sprache, dann über die Informationen und schließlich über das Denken der Bürger übernimmt.
Wenn die Behörden entscheiden, was „Wahrheit” und was „Desinformation” ist, wer sprechen darf und wer nicht, verschwindet die Freiheit Schritt für Schritt – unter dem Deckmantel scheinbar edler Slogans wie Sicherheit, Gemeinwohl oder Schutz der Schwächsten.
Der effektivste Weg, Freiheit zu nehmen, besteht nicht darin, die Rede zu verbieten, sondern die einzig zulässige Version der Realität aufzuzwingen. Orwells Ministerium für Wahrheit ist ein Warnsymbol, ein Alarmsignal – gegen den Moment, in dem der Staat beginnt, den Bürgern nicht nur vorzuschreiben, was sie tun dürfen, sondern auch, was sie sagen und denken dürfen.
Deshalb sage ich: Veto. Ich möchte jedoch, dass dies als Appell verstanden wird: Lasst uns das in Ordnung bringen. Innerhalb eines Monats können wir einen ehrlichen Entwurf vorbereiten. Innerhalb von zwei Monaten können wir ein Gesetz haben, das Kinder schützt und die Verfassung achtet. Ich lade das Ministerium für digitale Angelegenheiten und die Organisationen, die sich in dieser Angelegenheit an den Präsidenten gewandt haben, ein, gemeinsam einen guten Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die Meinungsfreiheit muss von den Gerichten geschützt werden – schnell, effektiv und unabhängig. Es lohnt sich, dies zu korrigieren, es lohnt sich, es richtig zu machen. Lasst uns keine Zeit verschwenden; lasst uns auch um der Jüngsten willen einen Staat der Freiheit aufbauen, keinen Staat der Zensur.
Ich werde gute Gesetze unterzeichnen. Schlechte werde ich ablehnen. Und ich werde immer auf der Seite der polnischen Frauen und Männer stehen.”
In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch, auf den Gesetzentwurf zum Krypto-Asset-Markt zu achten, der ebenfalls in der Schwebe bleibt.
Wenn MiCA nicht das Richtige ist: Andere Rechtsordnungen in Betracht ziehen
Derzeit hat der Kryptogesetzentwurf den Senat „verlassen“, wo eine Verschlechterung durch einen Änderungsantrag hinzugefügt wurde, der die Gebühren für Token-Emittenten erhöht. Der Sejm kann ihn nun ablehnen oder genehmigen. Das Dokument wird dann auf dem Schreibtisch des Präsidenten landen (eine Ablehnung des Gesetzentwurfs durch das Unterhaus erscheint unrealistisch), wo es mit einem Veto belegt wird.
Infolgedessen wird ein Szenario einer zunehmenden legislativen Pattsituation immer wahrscheinlicher: Die Regierung verfügt über genügend Senatoren und Abgeordnete, um ihren Gesetzentwurf zu verabschieden, ist jedoch anschließend nicht in der Lage, das Veto des Präsidenten zu überstimmen, da hierfür eine Dreifünftelmehrheit im Sejm erforderlich ist.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass alle drei Gesetze zur Umsetzung des EU-Rechts in Polen – das Gesetz über den Markt für Krypto-Vermögenswerte, das DSA und das DAC8 – nicht in Kraft treten werden.
