Vor der Gründung eines Unternehmens muss jeder wissen, welche konkreten Tätigkeiten das Unternehmen ausüben darf. Das Unternehmen wird in den folgenden Bereichen tätig sein können (alle auf einmal):
Umtausch von virtueller Währung in Fiat-Währung;
Umtausch von Fiat-Währung in virtuelle Währung;
Umtausch von virtueller Währung in eine andere virtuelle Währung;
Aufbewahrung virtueller Währungen im Namen Ihrer Kunden;
Übertragung von virtueller Währung zwischen Wallets;
Hosting von ICOs mit Utility-Tokens auf Ihrer Plattform.
Mit dieser Krypto-Genehmigung fällt Ihr Unternehmen also unter das allgemeine Konzept eines Virtual Asset Service Providers (VASP), das es Ihnen ermöglicht, Ihren Kunden innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und weltweit Dienstleistungen anzubieten.
Beispiel 1: Sie bemerken eine Nachfrage auf dem Markt nach Dienstleistungen für den Austausch von Kryptowährungen (BTC in EUR, USD in ETH usw.) und/oder Dienstleistungen für die Eröffnung von Kryptowährungsdepots (Wallets). Mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung beschließen Sie, ein Kryptowährungsunternehmen in Polen zu gründen oder zu kaufen. Auf diese Weise können Sie Ihren Kunden diese Dienstleistungen anbieten und ihnen Ihr Fachwissen zusichern.
Beispiel 2: Sie haben ein starkes Interesse am Handel (Peer-to-Peer usw.) an Kryptowährungsbörsen (OKX, Binance, Uniswap, OpenPeer und andere) unter Verwendung Ihrer persönlichen Mittel. Sie stoßen jedoch auf Beschränkungen, wenn Sie als Einzelperson agieren, oder Sie können keine professionellen Konten eröffnen. Durch die Registrierung oder den Erwerb eines autorisierten Kryptounternehmens in Polen erweitern Sie Ihre Möglichkeiten und erhalten den rechtlichen Rahmen, um in diesem Bereich tätig zu sein.
Wenn Sie eine andere Tätigkeit planen, die nicht den oben genannten Beispielen entspricht, oder wenn Sie noch Zweifel haben, können Sie sich jederzeit an unsere Spezialisten wenden. Sie werden Ihr Anliegen sorgfältig prüfen und Sie individuell beraten.