Krypto-Lizenz in Polen

Heute ist Polen ein moderner und wirtschaftlich starker europäischer Staat, der danach strebt, sich in allen Lebensbereichen weiterzuentwickeln, einschließlich der Bereitstellung von Möglichkeiten für natürliche und juristische Personen aus der ganzen Welt, Kryptowährungsprojekte umzusetzen.

Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Krypto-Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union in Übereinstimmung mit der stabilen polnischen Gesetzgebung problemlos durchführen.

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Was erhalten Sie, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen?

Kompetente Führung durch die Komplexität der Rechtsvorschriften

Dank der umfassenden Kenntnisse unseres Teams über die polnischen Krypto-Vorschriften sind wir in der Lage, den Lizenzierungsprozess präzise zu steuern und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen nahtlos erfüllt.

Direkter, praktischer Support

Wir bieten Ihnen in jeder Phase praktische und freundliche Unterstützung und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Dienstleistungen zu erbringen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens in Polen abgestimmt sind.

Full-Service-Unterstützung von Anfang bis Ende

Von der Vorbereitung der Dokumente bis hin zur Kontaktaufnahme mit den Regulierungsbehörden verwalten wir jeden Schritt des Antragsverfahrens, halten Sie auf dem Laufenden und reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand erheblich.

Lokale Kompetenz mit globaler Perspektive

Mit einem gründlichen Verständnis der polnischen Vorschriften und der Anforderungen des globalen Kryptomarktes bereiten wir als direkter Dienstleister Ihr Unternehmen auf den Erfolg in Polen vor und bereiten es gleichzeitig auf internationale Aktivitäten vor.

Proaktive Updates zu rechtlichen und verfahrenstechnischen Änderungen

Unser Team überwacht kontinuierlich die Entwicklungen in der Krypto-Gesetzgebung. Sollten sich die regulatorischen Anforderungen ändern, informieren wir Sie umgehend und bieten wirksame Lösungen an, damit Ihr Unternehmen vollständig konform bleibt.

Polen Krypto-Lizenz

Vor der Gründung eines Unternehmens muss jeder wissen, welche konkreten Tätigkeiten das Unternehmen ausüben darf. Das Unternehmen wird in den folgenden Bereichen tätig sein können (alle auf einmal):
Umtausch von virtueller Währung in Fiat-Währung;
Umtausch von Fiat-Währung in virtuelle Währung;
Umtausch von virtueller Währung in eine andere virtuelle Währung;
Aufbewahrung virtueller Währungen im Namen Ihrer Kunden;
Übertragung von virtueller Währung zwischen Wallets;
Hosting von ICOs mit Utility-Tokens auf Ihrer Plattform.

 

Mit dieser Krypto-Genehmigung fällt Ihr Unternehmen also unter das allgemeine Konzept eines Virtual Asset Service Providers (VASP), das es Ihnen ermöglicht, Ihren Kunden innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und weltweit Dienstleistungen anzubieten.

Beispiel 1: Sie bemerken eine Nachfrage auf dem Markt nach Dienstleistungen für den Austausch von Kryptowährungen (BTC in EUR, USD in ETH usw.) und/oder Dienstleistungen für die Eröffnung von Kryptowährungsdepots (Wallets). Mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung beschließen Sie, ein Kryptowährungsunternehmen in Polen zu gründen oder zu kaufen. Auf diese Weise können Sie Ihren Kunden diese Dienstleistungen anbieten und ihnen Ihr Fachwissen zusichern.

Beispiel 2: Sie haben ein starkes Interesse am Handel (Peer-to-Peer usw.) an Kryptowährungsbörsen (OKX, Binance, Uniswap, OpenPeer und andere) unter Verwendung Ihrer persönlichen Mittel. Sie stoßen jedoch auf Beschränkungen, wenn Sie als Einzelperson agieren, oder Sie können keine professionellen Konten eröffnen. Durch die Registrierung oder den Erwerb eines autorisierten Kryptounternehmens in Polen erweitern Sie Ihre Möglichkeiten und erhalten den rechtlichen Rahmen, um in diesem Bereich tätig zu sein.

Wenn Sie eine andere Tätigkeit planen, die nicht den oben genannten Beispielen entspricht, oder wenn Sie noch Zweifel haben, können Sie sich jederzeit an unsere Spezialisten wenden. Sie werden Ihr Anliegen sorgfältig prüfen und Sie individuell beraten.

Setzen Sie sich mit unserer Verkaufsabteilung in Verbindung und wir informieren Sie über das Verfahren zur Erlangung der Lizenz

Unser Unternehmen befasst sich seit 2015 mit Problemen, die beim Erwerb von Krypto-Lizenzen in der EU auftreten. Insgesamt haben wir über 500 Kunden aus verschiedenen Teilen der Welt geholfen, Lizenzen zu erhalten und ihr Geschäft zu starten. Wenden Sie sich noch heute an uns, damit wir die Details besprechen und alle Ihre Fragen beantworten können.

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Anforderungen für die Erlangung einer Krypto-Lizenz in Polen

Heute gibt es eine Reihe von Anforderungen, die erfüllt werden müssen, bevor eine Tätigkeit aufgenommen werden kann. Polen ist jedoch ein kryptofreundlicher Staat, und alles, was Sie tun müssen, ist das Folgende:
Registrieren Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (z.o.o.) in Polen;
Tragen Sie das Unternehmen als VASP in das Handelsregister ein;
Vorlage interner Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML).

 

Die Aufsichtsbehörde für das Unternehmen wird der Generalny Inspektor Informacji Finansowej (Generalinspektor für Finanzinformationen) sein.

Die primäre Gesetzgebung, die die Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit virtuellen Währungen in Polen regelt, ist das polnische Gesetz vom 1. März 2018, das sich mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befasst (veröffentlicht im polnischen Gesetzblatt im Jahr 2021, unter den Nummern 1132, 1163 und 1535 – konsolidierter Text).

Die relevanten Abschnitte des polnischen Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML), die sich auf die Regulierung des polnischen Registers für Kryptowährungsunternehmen beziehen, finden sich in den Artikeln 129m bis 129z.

Warum Polen?

Polen hat als fortschrittlicher Staat eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen europäischen Ländern, die bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung sein können. Nur einige von ihnen:
vollständige Ferneintragung oder Kauf eines Unternehmens;
Unterzeichnung digitaler Dokumente durch elektronische Signatur;
keine Verpflichtung zur Einzahlung von Stammkapital (es genügt, es in Höhe von 5 000 PLN einzutragen);
eine physische Anwesenheit in Polen ist nicht erforderlich;
moderate Aufsicht durch die Regulierungsbehörde.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller Anforderungen, damit Ihr Unternehmen so schnell wie möglich den Betrieb aufnehmen und Gewinne erwirtschaften kann.

Erlangung einer Lizenz für Kryptowährungen in Polen:


Der Kauf eines fertigen Unternehmens ist einfacher und schneller, da einige Schritte (wie z.B. das Registrierungsverfahren, der Erwerb einer VASP-Lizenz und andere) bereits von uns erledigt wurden.
  • Unternehmensregistrierung und -zulassung
    3 000 etwa 5 Wochen
    • Verfahren zur Unternehmensgründung;
    • Registrierung als VASP/CASP-Inhaber;
    • Erlangung einer qualifizierten elektronischen Signatur;
    • Interne AML/KYC-Richtlinien;
    • Juristische Adresse für 1 Jahr;
    • Staatliche und andere Gebühren.
  • Kauf eines Unternehmens von der Stange
    5 000 etwa 3 Wochen
    • Kauf eines VASP/CASP-Unternehmens;
    • Erlangung einer qualifizierten elektronischen Signatur;
    • Interne AML/KYC-Richtlinien;
    • Juristische Adresse für 1 Jahr;
    • Staatliche und andere Gebühren;
    • Bescheinigung des guten Rufs.

Erste Schritte

Die Schritte zur Gründung eines Unternehmens und zur Erlangung einer Krypto-Lizenz sind:

Erfassen von KYC

Um den Prozess einzuleiten, sammeln wir zunächst alle erforderlichen KYC-Informationen (Know Your Customer). Dieser Schritt beinhaltet das Sammeln von Identitäts- und Compliance-Dokumenten und stellt sicher, dass alle Materialien den strengen Anforderungen für die Einhaltung der Vorschriften in Polen entsprechen. Dazu gehören Kopien von Ausweisdokumenten, Adressnachweisen und anderen relevanten Dokumenten, die von den polnischen Behörden verlangt werden.

Qualifizierte E-Signatur per Videoverifizierung

Sobald die KYC abgeschlossen ist, gehen wir dazu über, eine qualifizierte e-Signatur für den Kunden zu beschaffen, um Zugang zu Polens staatlichen Registern und Diensten, einschließlich des eKRS (Nationales Gerichtsregister), zu erhalten. In Polen müssen e-Signaturen durch ein Video-Identifikationsverfahren verifiziert werden, das eine schnelle und sichere Überprüfung der Identität ermöglicht. Dieser Schritt stellt sicher, dass der Kunde offizielle Dokumente online unterzeichnen kann, was den Gründungsprozess beschleunigt, ohne dass eine physische Anwesenheit erforderlich ist.

Vorbereitung der Dokumente für die Gründung

Nachdem die elektronische Unterschrift geleistet wurde, bereiten wir alle erforderlichen Gründungsunterlagen vor. Dies umfasst die Erstellung der Satzung, des Gesellschaftsvertrags und aller weiteren für die Eintragung erforderlichen Dokumente (sowohl in polnischer als auch in englischer Sprache). Jedes Dokument ist so zugeschnitten, dass es die von den polnischen Aufsichtsbehörden festgelegten rechtlichen Standards erfüllt und den künftigen Betrieb der VASP unterstützt.

Unterzeichnung von Dokumenten per elektronischer Unterschrift

Nachdem die elektronische Unterschrift geleistet wurde, bereiten wir alle erforderlichen Gründungsunterlagen vor. Dies umfasst die Erstellung der Satzung, des Gesellschaftsvertrags und aller weiteren für die Eintragung erforderlichen Dokumente (sowohl in polnischer als auch in englischer Sprache). Jedes Dokument ist so zugeschnitten, dass es die von den polnischen Aufsichtsbehörden festgelegten rechtlichen Standards erfüllt und den künftigen Betrieb der VASP unterstützt.

Unterzeichnung von Dokumenten per elektronischer Unterschrift

Nach der Vorbereitung werden die Gründungsdokumente dem Kunden zur Überprüfung und Unterzeichnung zugesandt. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur, die von durch NCCert (National Certification Center) zertifizierten Anbietern ausgestellt wird, kann der Kunde jedes Dokument sicher online unterzeichnen, was einen nahtlosen und effizienten Dokumentenabschlussprozess ermöglicht.

Einreichung von Dokumenten für die Unternehmensregistrierung im S24-System

Nach der Unterzeichnung werden die ausgefüllten Dokumente elektronisch über das polnische S24-System, eine digitale Plattform für die Unternehmensregistrierung, eingereicht. Dieses System ermöglicht eine rationelle Einreichung und Verfolgung, so dass wir den Fortschritt der Eintragung in Echtzeit überwachen können.

Abschluss der Dokumenteneinreichung

Das Verfahren beginnt mit der Einholung von KYC-Nachweisen (oder ggf. strafrechtlichen Nachweisen) für alle potenziellen Geschäftsführer. Darüber hinaus ist für die Registrierung eine Erklärung des Geschäftsführers erforderlich, in der er einschlägige Erfahrungen mit Kryptowährungen bestätigt. Wir bereiten diesen Antrag vor, und er wird mit einer elektronischen Signatur im PRS (elektronisches Gerichtssystem) unterzeichnet.

Wir warten auf die Genehmigung des VASP-Antrags, was in der Regel etwa zwei Wochen dauert:
  • Das Unternehmen wird eine juristische Person und kann seine Tätigkeit erst aufnehmen, wenn alle Schritte abgeschlossen sind und es im Handelsregister eingetragen ist.
  • Nach der Gründung muss das neue Unternehmen eine genaue Buchführung führen und von Anfang an die steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Schließlich

Es muss ein Compliance-Beauftragter oder eine verantwortliche Person benannt werden, der/die vierteljährliche Berichte an die GIIF (General Inspection of Financial Information), die Behörde, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Compliance-Kontrollen überwacht, vorlegt. Es ist nicht erforderlich, dass diese Person vor Ort ist

Wie Sie sehen, ist zu keinem Zeitpunkt eine physische Anwesenheit erforderlich, was Polen wirklich zu einer einzigartigen Gerichtsbarkeit macht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erfüllung aller notwendigen Anforderungen und führen Sie durch jeden Schritt, um das Verfahren so bequem wie möglich zu gestalten.

MiCA-Verordnung in Polen

Die Umsetzung der allgemeinen Verordnung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) soll am 1. Januar 2024 beginnen. Das polnische Recht muss jedoch noch an diese Änderungen angepasst werden, was zu einer gewissen Unklarheit hinsichtlich der damit verbundenen Verfahren führt. Unser Team hat die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs zu Ihrer Information zusammengestellt:
Lokale Präsenz

Mindestens ein Direktor (Vorstandsmitglied) des VASP-Unternehmens muss seinen Wohnsitz in einem EU-Staat haben (kann auch außerhalb Polens liegen, aber immer noch in der Europäischen Union).

Berufliche Erfahrung und Kenntnisse

Der Geschäftsführer des Unternehmens muss einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Kryptowährungen oder in damit verbundenen Bereichen wie Finanzen, Recht, Geldwäschebekämpfung oder anderen nachweisen.

Erhöhung des Aktienkapitals

Je nach Art der Tätigkeit liegt das erforderliche Stammkapital zwischen 50 000 EUR und 150 000 EUR.

Regler

Die Regulierung wird von der Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) und der polnischen Nationalbank überwacht.

Zusätzliche Dokumentation

Es werden zusätzliche Unterlagen verlangt, darunter ein Geschäftsplan für mindestens zwei Jahre, technische Unterlagen zu den IKT-Systemen und Sicherheitsvorkehrungen sowie eine ausführliche Beschreibung der Verwahrungs- und Verwaltungspolitik, neben anderen relevanten Unterlagen.

Anmeldegebühr

Die Antragsgebühr wird auf 4 500 EUR erhöht, obwohl diese Erhöhung nicht für die derzeitigen Inhaber von Virtual Asset Service Provider (VASP) gilt.

Experten auf dem Gebiet

Wir unterstützen Sie professionell dabei, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen erfüllt, damit es seine Tätigkeit umgehend aufnehmen und Gewinne erwirtschaften kann. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Häufig gestellte Fragen
Kann ein Ausländer Eigentümer oder Geschäftsführer eines polnischen Kryptowährungsunternehmens sein?
Ja, Personen jeder Nationalität können als Eigentümer oder Geschäftsführer eines polnischen Kryptowährungsunternehmens fungieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ausnahmen für Bürger von Ländern gelten können, die Sanktionen unterliegen, die rechtliche Beschränkungen für den Besitz und die Leitung auferlegen können.
Wie muss ich meine Dokumente für die Eintragung oder den Kauf eines Unternehmens beglaubigen?
Die Anforderungen an die Beglaubigung von Dokumenten, die für die Eintragung oder den Erwerb eines Unternehmens erforderlich sind, hängen von verschiedenen Faktoren ab, die für das Eintragungs- oder Kaufverfahren spezifisch sind. Im Allgemeinen benötigen bestimmte Dokumente nur Ihre Unterschrift, während für andere eine notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisierung erforderlich sein kann. Unsere Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie ausführlich zu beraten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ist der Eigentümer des Unternehmens verpflichtet, das genehmigte Kapital in Form von Bargeld oder anderen Vermögenswerten einzubringen?
Unternehmensanteile können mit unterschiedlichen Beträgen eingetragen werden, aber die allgemeine Anforderung beträgt 5.000 polnische Złotych (PLN), und eine Einlage ist nicht zwingend erforderlich.
Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz in Polen?
Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Polen beträgt 19 %. Für Unternehmen mit einem Umsatz von nicht mehr als 2 000 000 EUR kann jedoch ein ermäßigter Satz von 9 % gelten.
Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Lizenz für Kryptowährungen in Polen?
Die Genehmigung für Kryptowährungen wird auf unbestimmte Zeit erteilt.
Welche Rechtsakte regeln Kryptowährungen in Polen?
Der primäre rechtliche Rahmen, der die Geschäftstätigkeit mit virtuellen Währungen in Polen regelt, ist das polnische Gesetz vom 1. März 2018, das sich hauptsächlich auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konzentriert. Es findet sich im polnischen Gesetzblatt 2021, konsolidiert unter den Nummern 1132, 1163 und 1535. Die spezifischen Abschnitte, die sich auf die Regulierung des polnischen Registers für Kryptowährungsunternehmen beziehen, finden sich in den Artikeln 129m bis 129z des polnischen Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML).
Ist die Liste der Kryptowährungsunternehmen in Polen öffentlich?
Das polnische Krypto-Register ist als herunterladbare PDF-Datei auf der offiziellen Webseite der Regierung zugänglich. Es wird von der polnischen Behörde, die für die Pflege des Registers zuständig ist, regelmäßig aktualisiert.
Sind Kryptowährungsunternehmen verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen?
Kryptowährungsaktivitäten sind in Polen von der Mehrwertsteuer (VAT) befreit.
Ist es möglich, ein herkömmliches Bankkonto für ein Kryptowährungsunternehmen zu eröffnen?
Leider betrachten traditionelle Banken Kryptowährungsaktivitäten oft als hochriskant und zögern, Konten für solche Unternehmen zu eröffnen. Wir können Ihnen jedoch direkte Kontakte zu kryptofreundlichen elektronischen Banken oder EMIs (Electronic Money Institutions) vermitteln.
Welche Art von Wartung im Unternehmen ist erforderlich?
Die Aufrechterhaltung des Unternehmens beinhaltet die Erneuerung der juristischen Adresse (virtuelles Büro) und die Einreichung eines Jahresberichts. Wir unterstützen Sie bei diesen beiden Anforderungen.
Setzen Sie sich mit unserer Verkaufsabteilung in Verbindung und wir informieren Sie über das Verfahren zur Erlangung der Lizenz

Unser Unternehmen befasst sich seit 2015 mit Problemen, die beim Erwerb von Krypto-Lizenzen in der EU auftreten. Insgesamt haben wir über 500 Kunden aus verschiedenen Teilen der Welt geholfen, Lizenzen zu erhalten und ihr Geschäft zu starten. Wenden Sie sich noch heute an uns, damit wir die Details besprechen und alle Ihre Fragen beantworten können.

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