Lizenz für E-Geld-Institute (EMI) in Litauen

Litauen ist das ideale Ziel für Unternehmer und Unternehmen, die ein Finanzdienstleistungsunternehmen gründen und die Lizenz für E-Geld-Institute erhalten möchten, da es die günstigsten Preise und Bedingungen in der EU bietet.

Unser Expertenteam kann Sie durch das Verfahren zur Erlangung der Lizenz führen und Ihnen unschätzbares rechtliches und geschäftliches Fachwissen zur Verfügung stellen, um Ihren Erfolg zu gewährleisten.

Einen Antrag auf eine EMI-Lizenz in Litauen stellen Bewerbung einreichen

Lizenz für E-Geld-Institute in Litauen

Eine Lizenz für E-Geld-Institute (EMI) ist eine von der Bank von Litauen erteilte Genehmigung, die es einem Unternehmen ermöglicht, E-Geld auszugeben und Kundengelder zu halten. E-Geld ist eine digitale Form von Geldwert, die von zugelassenen Instituten für den Zahlungsverkehr ausgegeben und elektronisch gespeichert werden kann. Diese Lizenz ist für jedes Unternehmen erforderlich, das eine Reihe von Zahlungsdiensten anbieten möchte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf digitale Geldbörsen, Prepaid-Karten und Online-Zahlungsgateways in Litauen sowie in anderen EU-Ländern.

Das günstige regulatorische Umfeld, das effiziente Zulassungsverfahren und die wettbewerbsfähigen Preise machen Litauen zu einem attraktiven Ziel für Unternehmen, die in den Markt für die Ausgabe von elektronischem Geld einsteigen wollen. Darüber hinaus verschafft die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union den EWI-Lizenznehmern Zugang zu einer Vielzahl von Märkten und macht Litauen zu einer idealen Drehscheibe für die Abwicklung von Geschäften auf dem gesamten Kontinent.

Vergleich zwischen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten

Mit einer Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen sind Unternehmen befugt, eine breite Palette von Finanzdienstleistungen anzubieten, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen wichtig sind. Bevor Sie sich für eine Lizenz für E-Geld-Institute entscheiden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob eine Lizenz für E-Geld-Institute (EMI) erforderlich ist oder eine Lizenz für Zahlungsinstitute (PI) ausreicht. Um die Unterschiede zwischen den beiden zu verdeutlichen, folgt hier ein kurzer Vergleich:

Horizontales Scrollen
PI EMI
Zahlungssystem der Bank von Litauen (für Abrechnungen in Euro im SEPA-Raum) Ja Ja
Geldüberweisung Ja Ja
Währungsumtausch Ja Ja
Einzahlung/Abhebung von Bargeld Ja Ja
Zahlungsauslösung Ja Ja
IBAN-Kontoeröffnung Ja Ja
Ausgabe von Debitkarten Ja Ja
Emission von elektronischem Geld Nein Ja
Verwahrung von Kundengeldern Nein Ja
Ein Zahlungsinstitut (PI) ist eine juristische Person, die Zahlungsdienste anbietet, aber die Verwendung von elektronischem Geld nicht erlaubt. PI können die folgenden Hauptdienstleistungen anbieten:

Einzahlung und Abhebung von Bargeld von einem Zahlungskonto und damit verbundene Vorgänge;

Verwaltung des Zahlungskontos;

Zahlungsverkehr und Überweisungen;

Ausgabe und Verwaltung von Debitkarten;

Daueraufträge;

elektronische Zahlungen (z. B. über Mobiltelefone oder andere intelligente Geräte)

Zahlungsauslösedienste;

Kontoinformationsdienste.

Ein E-Geld-Institut (EWI) ist eine juristische Person, die sowohl Zahlungsdienstleistungen erbringt als auch die Verwendung von E-Geld ermöglicht. E-Geld-Institute können alle für Zahlungsinstitute typischen Dienstleistungen erbringen, können aber zusätzlich:

Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld;

bieten elektronische Geldbörsendienste an, die die Speicherung und Verwaltung von elektronischem Geld ermöglichen;

Währungsumtausch durchführen;

Zahlungen mit elektronischem Geld zu ermöglichen.

Der Hauptunterschied zwischen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten besteht darin, dass E-Geld-Institute befugt sind, E-Geld auszugeben und zu verwalten, während Zahlungsinstitute dies nicht dürfen. E-Geld ist ein virtuelles Zahlungsmittel, mit dem Zahlungen online oder in anderen elektronischen Räumen getätigt werden können und das zu einem festgelegten Wechselkurs in reale Währung umgewandelt werden kann.

Beide Institutionen werden von der litauischen Zentralbank reguliert und müssen die Rechtsakte der Europäischen Union (EU) einhalten, darunter die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) und die Richtlinie über E-Geld-Institute (EMD).

Falls Ihr Geschäftsmodell nicht den Betrieb von E-Geld beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem PI-Lizenzverfahren vertraut zu machen.

Anforderungen für die Erlangung der Lizenz für E-Geld-Institute

Wenn Sie planen, eine EMI-Lizenz in Litauen zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Lizenz zu bekommen. Unsere Spezialisten begleiten Sie gerne durch jeden Schritt des Verfahrens und stellen sicher, dass Sie die Anforderungen umfassend verstehen und mit dem nötigen Wissen ausgestattet sind, um sie zu erfüllen.
SCHLÜSSELPOSITIONEN

Unser Spezialistenteam kann Schlüsselpositionen wie einen Geldwäsche-Meldebeauftragten, einen Cybersicherheitsspezialisten und einen Compliance-Beauftragten abdecken und Ihnen so helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

DOKUMENTE

Was die Unterlagen betrifft, so werden wir Ihnen helfen, die folgenden Informationen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorzubereiten:

  • Antrag auf Erteilung einer EWI-Lizenz;
  • Bescheinigung über die Einzahlung des Anfangskapitals;
  • Kopie des Mietvertrags für ein Büro in Litauen;
  • Geschäftsplan;
  • Internationale Richtlinien wie z.B.: AML/CFT-Politik, Risikomanagementpolitik, Informationssicherheitspolitik, usw. (wir bereiten alle notwendigen Richtlinien und Dokumente für Sie vor).
ANFANGSKAPITALBEDARF

Das Anfangskapital für die künftigen EWI-Lizenznehmer beträgt 350 000 EUR.

TREFFEN MIT DER LITAUISCHEN BANK

Wir helfen Ihnen bei der Organisation eines Treffens mit der Bank von Litauen und bieten Ihnen während des gesamten Prozesses umfassende rechtliche Unterstützung. Unser Team wird das Treffen mit Ihnen koordinieren und daran teilnehmen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Verfahren in Ordnung sind. Wir geben Ihnen auch Hinweise zu den rechtlichen Anforderungen und helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf das Treffen. Mit unserer Unterstützung können Sie das Verfahren mit Zuversicht durchlaufen und Ihre Erfolgsaussichten erhöhen.

Im Rahmen unserer Rechtsberatungs- und Projektanalysedienste bieten wir umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses, von der ersten Beratung bis zur Erteilung der Lizenz. Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Maßnahmen und der Projektumsetzung, damit Sie eine Lizenz für E-Geld-Institute in Litauen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erhalten. Unser Expertenteam wird Sie durch den Prozess führen und ein erfolgreiches Ergebnis sicherstellen.

Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für E-Geld-Institute

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, und unser Team wird sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen ein detailliertes Preisangebot für die Erteilung einer Lizenz für E-Geld-Institute in Litauen zu unterbreiten.

Fordern Sie ein Angebot für eine EMI-Lizenz in Litauen an Ein Angebot anfordern

Das Verfahren zur Erlangung der Lizenz für E-Geld-Institute

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine EMI-Lizenz in Litauen zu erwerben, ist es wichtig, die wesentlichen Schritte des Lizenzierungsverfahrens zu kennen. Die wichtigsten Schritte sind die folgenden:
Bewerbung einreichen

Zunächst müssen wir ein Antragsformular vorbereiten und es für die Erteilung einer EWI-Lizenz bei der Regulierungsbehörde – der Bank von Litauen – einreichen. Innerhalb von 5 Arbeitstagen wird die Aufsichtsbehörde beurteilen, ob der Antrag zur Prüfung angenommen wird.

Bewertung des Antrags

Wenn alles in Ordnung ist, prüft die Aufsichtsbehörde den Antrag und die Begleitdokumente. Wenn der Antrag keine Mängel aufweist, wird die Lizenz innerhalb des schnellstmöglichen Zeitrahmens von 3 Monaten erteilt. Falls zusätzliche Informationen oder Dokumente angefordert werden, wird die Prüfungsfrist verlängert.

Erteilung oder Verweigerung der Lizenz

Nach Prüfung des Antrags und aller Belege wird der Vorstand der Bank von Litauen die Informationen prüfen und eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung Ihrer Lizenz treffen.

Schritte zur Erlangung der Lizenz für E-Geld-Institute

Wir bieten umfassende Unterstützung für diejenigen, die eine EMI-Lizenz erwerben möchten, und machen den Prozess einfacher und zugänglicher. Unser Ziel ist es, den Zulassungsprozess für Sie zu vereinfachen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag auf eine EWI-Lizenz in guten Händen ist, und Sie können sich auf den Weg machen, Privatpersonen und Unternehmen in Litauen wichtige Finanzdienstleistungen anzubieten.
SCHRITT 1: STRATEGIEENTWICKLUNG UND GENEHMIGUNGSVORBEREITUNG

Für den Preis von 3 000 EUR bieten wir:

  • 16 Stunden Rechtsbeistand durch einen litauischen Anwalt;
  • 24 Stunden Geschäftsberatung.

Für den Preis von 5 000 EUR bieten wir an:

  • 32 Stunden Rechtsbeistand durch einen litauischen Anwalt;
  • 48 Stunden Geschäftsberatung.

Mit unserem erfahrenen Team und litauischen Anwälten bieten wir Ihnen eine umfassende Unternehmensberatung, um Sie bei der Vorbereitung auf ein erfolgreiches erstes Gespräch mit der Bank von Litauen zu unterstützen.

Unsere Beratungsthemen umfassen:

  • umfassende Analyse Ihres Geschäftsmodells;
  • Risikobewertung von Partnerländern, Kunden und Geldflüssen;
  • Bewertung der Übereinstimmung mit den litauischen Vorschriften;
  • Überprüfung aller erforderlichen Dokumente, einschließlich Richtlinien und Lizenzanforderungen;
  • Angepasster Schritt-für-Schritt-Plan und Strategie zur Erlangung der Lizenz;
  • Gewinnen Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Projekt zu starten und Ihr Geschäftsmodell selbstbewusst bei der Bank von Litauen zu präsentieren.
SCHRITT 2: VORLIZENZIERUNG - 20 000 EUR

Bei diesem Schritt helfen wir Ihnen, ein Unternehmen in Litauen zu gründen und alle Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren zu treffen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Organisation eines Treffens mit der Bank von Litauen;
  • Eintragung eines Unternehmens;
  • Eröffnung eines Firmenkontos;
  • Eintragung des Anfangskapitals;
  • Erstellung eines Geschäftsplans für die nächsten 3-5 Jahre;
  • Entscheidung für IT-Lösungen, Spezialisten, Anmietung eines Büros;
  • Einstellung von Spezialisten.
SCHRITT 3: LIZENZIERUNG - 25 000 EUR

Wir kümmern uns in diesem Schritt um alle erforderlichen Unterlagen und reichen den Antrag in Ihrem Namen mit allen erforderlichen Informationen zur Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ein. Sollte die Aufsichtsbehörde Fragen haben, stehen wir Ihnen bis zur erfolgreichen Erteilung der Lizenz rechtlich zur Seite.

Hinterlassen Sie einen Antrag auf Erteilung der Lizenz

Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, eine Anfrage zu stellen, und unsere Spezialisten werden Sie so bald wie möglich anrufen, um Ihnen Informationen zu geben und ein detailliertes Preisangebot für die Erteilung einer Lizenz für E-Geld-Institute in Litauen zu unterbreiten.

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